klein aber fein - Ihr Partner für Paket- und Gruppenreisen


Impressum

akzent reisen GmbH
Bürgerstr. 39
01127 Dresden

Tel. +49 351 8497376
Fax +49 351 8497378
www.akzent-reisen.de

USt.-ID.-Nr. DE 812471740
Ust.-Nr. 202/105/05238

Die zahlreichen, auf den Seiten von akzent reisen gegebenen Hinweise auf Links dienen der Versorgung mit weiterführenden Informationen. Von den Inhalten dieser verlinkten Seiten distanziert sich akzent reisen jedoch ausdrücklich und zeigt sich dafür auch nicht verantwortlich.

Präambel
Uns liegt sehr daran, Ihre Reise zur vollen Zufriedenheit durchzuführen. Dafür sind klare, rechtliche Verhältnisse eine unerlässliche Grundlage. Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen akzent reisen GmbH und dem Auftraggeber zustande kommenden Reisevertrages. Wir vermitteln touristische Leistungen bzw. Leistungspakete an Reiseveranstalter, Busunternehmer und Reisebüros sowie Verbände u.ä. Der Besteller verpflichtet sich, die Reise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anzubieten und als Veranstalter aufzutreten.

1. ANMELDUNG, BESTÄTIGUNG
1.1 Mit der Auftragserteilung bietet der Auftraggeber akzent reisen den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung von akzent reisen zustande. Weicht die Auftragsbestätigung von der Auftragserteilung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Reklamiert der Vertragspartner die Änderung nicht innerhalb einer vereinbarten Frist kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Unmittelbar nach Vertragsabschluß kann eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 10%, max. jedoch bis zu 260,00 EUR pro gebuchter Person verlangt werden.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde unaufgefordert 2 Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
2.3 Sollte akzent reisen lediglich als Vermittler auftreten (z.B. Theaterkarten o.ä.) gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
2.4 Die Reiseunterlagen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt bzw. zugeschickt. akzent reisen übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
3. LEISTUNGEN
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen, den Angaben dieser Reisebedingungen sowie auf den hierauf bezogenen Angaben der Reisebestätigung.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von akzent reisen vertrieben werden, sowie Erklärungen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels usw.), sind für akzent reisen nicht verbindlich, ausgenommen für den Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft von akzent reisen auf eine Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.
3.3 Eine evtl. touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die geltenden Standards der Zielgebiete.
4. PREISÄNDERUNGEN
4.1 akzent reisen behält sich vor, unvorhergesehene Preisänderungen, die z.B. bedingt sind durch die Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen, Erhöhung der Mehrwertsteuer, einer Änderung des Wechselkurses, Preiserhöhung eines Leistungsträgers, Ölzuschläge, etc. an den Auftraggeber weiterzugeben und den Preis entsprechend zu korrigieren.
4.2 Das gilt auch, wenn aufgrund der Rechtslage bestimmte Leistungen mehrwertsteuerpflichtig werden.
4.3 Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5% übersteigt, ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
5. TEILNEHMERZAHL
5.1 Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders ausgewiesen, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen. Wird die Reise mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt, behält sich akzent reisen eine Preiserhöhung im Umfang der nachgewiesenen Mehrkosten vor.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
6.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei akzent reisen. Dem Auftraggeber wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Soweit nicht im Einzelfall mit dem Auftraggeber abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, steht im Fall des Rücktritts akzent reisen nachfolgende pauschale Entschädigung zu.
ab 30. Tag – 22. Tag vor Reiseantritt – 25% des Reisepreises/ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt – 50% des Reisepreises/ab 14. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt – 75% des Reisepreises/ab Tag des Reiseantritts und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
6.3 Kontingentsreduzierung: ab dem 30. Tag vor Reiseantritt ist nur dann eine Gebühr zu zahlen, wenn akzent reisen Kosten entstanden sind. Die Stornogebühr ist in Höhe der durch akzent reisen nachzuweisenden Kosten zu entrichten. Erfolgt eine Reduzierung des Kontingents später als 7 Tage vor Reiseantritt, ist ungeachtet der o.g. Regelung in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 25 pro verringerter Person zu entrichten.
6.4 Bei Dritten gebuchte Leistungen, wie z.B. Theaterkarten etc. sowie von einem Leistungsträger bereits angeforderte Anzahlungen sind nicht an die o.g. pauschalen Stornogebühren gebunden. akzent reisen hat den Nachweis zu erbringen, dass die Kosten über den pauschalen Sätzen liegen.
7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von akzent reisen zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. akzent reisen bemüht sich jedoch insoweit um Rückerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern und bezahlt diese an den Kunden zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an akzent reisen zurückerstattet worden sind. Für die entsprechende Bearbeitung kann akzent reisen von den Erstattungsbeträgen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Erstattungsbetrages beanspruchen.
8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH akzent reisen
8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn sich der Vertragspartner mit Zahlungen, auch aus anderen Verträgen, im Verzug befindet oder wenn eine in der Reisebestätigung genannten Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Entschädigungsansprüche richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
8.2 Sowohl akzent reisen als auch der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn die Reise durch höhere Gewalt gefährdet oder erheblich beeinträchtigt wird und diese Umstände bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. akzent reisen kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung für erbrachte Leistungen verlangen.
9. HAFTUNG
9.1 akzent reisen haftet mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Vertragsausschreibung, für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Reisevorbereitung und eine ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Ziellandes bzw. des Zielortes.
9.2 akzent reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
9.5 Die Haftung von akzent reisen gegenüber dem Kunden für Schäden, die nicht Kör­perschäden sind ist auf den Arrangementpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch akzent reisen herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den Arrangementpreis gilt auch, soweit akzent reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.6 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber akzent reisen zustehen können
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Der Auftraggeber ist zur Beachtung der ihm in der Reiseausschreibung und/oder den übermittelten Reiseunterlagen, enthaltenen Hinweise verpflichtet.
10.2 Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich akzent reisen von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines Schadens gelten im Rahmen der Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter der Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Voraussetzung für jegliche Ansprüche akzent reisen gegenüber ist, dass der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum seine Ansprüche schriftlich bei akzent reisen geltend gemacht hat. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber akzent reisen unter folgender Anschrift erfolgen: akzent reisen GmbH, Bürgerstr. 39, 01127 Dresden, Tel.0351-8497376, Fax: 0351-8497378
10.4 Schadensersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.
10.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, akzent reisen erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn akzent reisen eine angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von akzent reisen verweigert wird oder aus den sonstigen, gesetzlichen Gründen.
11. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
11.1 akzent reisen unterrichtet den Kunden in der Auftragsbestätigung bzw. in späteren Reiseunterlagen nach bestem Wissen über die Bestimmungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Da akzent reisen seine Reisen in Deutschland anbietet, wird ohne besondere Mitteilung von akzent reisen unterstellt, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten, z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit (usw.) vorliegen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen wird nicht übernommen.
11.2 Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
12. BUCHUNGSSCHUTZ
akzent reisen erhebt einen Buchungsschutz von 5 Jahren auf alle Unterkünfte, die der Kunde im Rahmen eines mit akzent reisen abgeschlossenen Vertrags nutzt.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 In Veröffentlichungen und Prospekten enthaltene Druck- oder Rechenfehler werden im individuellen Angebot oder der Bestätigung korrigiert.
13.2 Sofern akzent reisen als Vermittler auftritt, so haben allein die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
13.3. Sofern akzent reisen als Reiseveranstalter im Sinne des §651a ff BGB auftritt, wird die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder gewährleistet. In diesem Fall kommen unsere Reisebedingungen für Endverbraucher zur Anwendung.
13.4 Erfüllungsort ist Dresden.
13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. Stand: Juni 2007.

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